Billige Tarife mit Vorkasse klingen verlockend, bergen aber enorme finanzielle Risiken. Erfahren Sie hier, warum die monatliche Abschlagszahlung der sicherste Weg ist und wie Sie sich vor Energieanbieter-Insolvenzen schützen.
Auf der Suche nach dem günstigsten Strom- oder Gastarif stoßen Verbraucher in Vergleichsportalen immer wieder auf Angebote, die extrem niedrige Preise versprechen, wenn die gesamte Jahressumme im Voraus bezahlt wird. Diese sogenannten Vorkasse- oder Vorauszahlungstarife locken mit satten Rabatten und scheinbar unschlagbaren Konditionen. Doch hinter diesen Schnäppchen verbirgt sich ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für den Endverbraucher. Mit der Zahlung des gesamten Jahresbetrags im Voraus gewähren Sie dem Energieversorger quasi einen zinslosen Kredit. Gerät dieser Anbieter im Laufe des Lieferjahres in finanzielle Schieflage oder muss Insolvenz anmelden, ist Ihr im Voraus gezahltes Geld in den allermeisten Fällen verloren. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei spektakulären Pleiten von Billigstromanbietern Hunderttausende Kunden auf ihren Forderungen sitzen geblieben sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die genauen Mechanismen und Unterschiede der Zahlungsmodelle zu verstehen, um sich vor existenziellen finanziellen Verlusten zu schützen.
Die klassische und vom Gesetzgeber vorgesehene Methode zur Begleichung der Energiekosten ist die monatliche Abschlagszahlung. Hierbei handelt es sich nicht um eine Vorauszahlung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Ratenzahlung für die Energie, die Sie im laufenden Monat voraussichtlich verbrauchen oder bereits verbraucht haben. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an Ihrem historischen Verbrauch des Vorjahres und den aktuellen Vertragskonditionen. Am Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel nach zwölf Monaten, erfolgt die genaue Endabrechnung auf Basis des tatsächlichen, per Zählerstand ermittelten Verbrauchs. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückerstattung; war der Verbrauch höher, müssen Sie nachzahlen. Der entscheidende Sicherheitsvorteil für Verbraucher liegt darin, dass Sie im Falle einer Insolvenz des Anbieters maximal den Betrag eines einzigen Monatsabschlags verlieren können. Dies macht das monatliche Abschlagsmodell zur mit Abstand sichersten Variante für die private Haushaltskasse.
Wenn ein Energieversorger Insolvenz anmeldet, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der das verbleibende Vermögen des Unternehmens sichert. Für Kunden, die per Vorkasse bezahlt haben, beginnt nun ein langwieriger und meist frustrierender Prozess. Die im Voraus geleisteten Beträge fließen direkt in die Insolvenzmasse ein. Als Verbraucher werden Sie zu einem einfachen Insolvenzgläubiger herabgestuft. Sie müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach der Abwicklung des Verfahrens, die oft Jahre dauern kann, wird die verbliebene Masse prozentual auf alle Gläubiger aufgeteilt. Diese sogenannte Insolvenzquote liegt in der Praxis meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Das bedeutet, dass Sie von mehreren Hundert Euro Vorauszahlung im besten Fall nur wenige Euro zurückerhalten. Da der Insolvenzverwalter zudem berechtigt ist, den Liefervertrag einseitig zu kündigen, stehen Sie plötzlich ohne den im Voraus bezahlten Strom oder das Gas da und müssen sich schnellstmöglich um einen neuen Anbieter bemühen.
Viele Verbraucher befürchten, dass bei der Insolvenz ihres Energieversorgers plötzlich das Licht ausgeht oder die Heizung kalt bleibt. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, da in Deutschland ein engmaschiges gesetzliches Sicherheitsnetz existiert. Sobald ein Anbieter die Lieferung einstellt oder der Netzbetreiber den Nutzungsvertrag mit dem insolventen Lieferanten kündigt, springt automatisch der örtliche Grundversorger im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung ein. Diese gesetzlich geregelte Ersatzversorgung stellt sicher, dass die Energiebelieferung ohne jede Unterbrechung fortgeführt wird. Sie müssen dafür keinen separaten Vertrag abschließen. Die Ersatzversorgung ist allerdings oft teurer als reguläre Tarife. Daher sollten betroffene Verbraucher diesen Übergangszustand nutzen, um sich zügig nach einem neuen, günstigen und seriösen Anbieter umzusehen. Aus der Ersatzversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von wenigen Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln, um die Kosten wieder zu senken.
Um das finanzielle Risiko beim Bezug von Strom und Gas so gering wie möglich zu halten, sollten Sie konsequent auf Tarife mit Vorauskasse oder Kautionszahlungen verzichten. Wählen Sie stattdessen ausschließlich Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung. Achten Sie darauf, dass die Abschlagsbeträge realistisch kalkuliert sind; absurd niedrige Abschläge führen am Jahresende zu schmerzhaften Nachzahlungen, während extrem hohe Abschläge das Risiko bergen, dass Sie dem Anbieter unbemerkt zu viel Liquidität zur Verfügung stellen. Übermitteln Sie zudem regelmäßig, am besten alle paar Monate, Ihren aktuellen Zählerstand an den Netzbetreiber und den Lieferanten. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Abschläge stets zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen. Wenn ein Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt, nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie zu einem etablierten, finanziell stabilen Versorger. Eine gesunde Skepsis gegenüber extremen Billiganbietern, die oft mit aggressiven Methoden um Kunden werben, schützt Sie langfristig vor bösen Überraschungen.