Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sinkt auch im Jahr 2025 drastisch. Erfahren Sie, welche Unternehmen von den gesetzlichen Entlastungen profitieren und wie Sie jetzt Ihre Betriebskosten senken können.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets beschlossen, die massive Entlastung bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auch im Jahr 2025 fortzuführen. Anstatt des regulären Steuersatzes von rund 2,05 Cent pro Kilowattstunde zahlen berechtigte Unternehmen weiterhin den EU-Mindestsatz von nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Diese Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern und vor allem energieintensive Betriebe in Zeiten hoher Netzentgelte und Transformationskosten spürbar entlasten.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind. Dazu zählen neben klassischen Industriebetrieben auch das verarbeitende Gewerbe, Handwerksbetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Ersparnis ist enorm: Bei einem jährlichen Stromverbrauch von beispielsweise 100.000 Kilowattstunden spart ein Betrieb durch die Absenkung rund 2.000 Euro Stromsteuer pro Jahr. Für größere Industrieunternehmen geht die Entlastung schnell in die Zehntausende.
Die Entlastung wird in der Regel rückwirkend über das Hauptzollamt im Rahmen der Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz beantragt. Um das Sparpotenzial optimal auszuschöpfen, sollten Unternehmen jedoch nicht nur auf die Steuererleichterung setzen. Ein strategischer Tarifvergleich und der Wechsel zu einem optimierten Gewerbestrom-Tarif von Schönberg Energy bieten zusätzliche, sofort wirksame Kostenvorteile. Kombiniert mit modernen Energieeffizienzmaßnahmen stellen Sie Ihr Unternehmen so optimal für die Zukunft auf.