Gemeinsam wohnen, Kosten teilen – doch wer haftet für die Energierechnung in einer WG? Erfahren Sie, wie Wohngemeinschaften Strom- und Gasverträge rechtssicher aufteilen und clevere Spartipps nutzen.
In einer Wohngemeinschaft ist das Zusammenleben oft von Spontaneität geprägt, doch beim Thema Energieverträge versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Grundsätzlich gilt im deutschen Vertragsrecht das Prinzip der Vertragspartnerschaft. Das bedeutet konkret: Nur die Person oder die Personen, die den Strom- oder Gasvertrag aktiv unterzeichnet haben, sind gegenüber dem Energieversorger zahlungspflichtig. Unterschreibt nur ein WG-Mitglied den Vertrag für die gesamte Wohnung, wird diese Person im juristischen Sinne zum alleinigen Schuldner. Zahlt ein Mitbewohner seinen Anteil nicht, kann sich der Energieversorger dennoch die vollen Kosten von der Person holen, die im Vertrag steht. Um dieses erhebliche finanzielle Risiko zu minimieren, sollte von Anfang an Klarheit herrschen. Entweder unterschreiben alle WG-Mitglieder den Vertrag gemeinsam, was jedoch bei häufigen Mieterwechseln zu bürokratischem Aufwand führt, oder es wird eine klare, schriftliche Innenvereinbarung getroffen, die die Haftung im Innenverhältnis regelt.
Wenn alle Bewohner einer Wohngemeinschaft den Strom- oder Gasvertrag unterzeichnen, haften sie als Gesamtschuldner. Das bedeutet für den Energieversorger maximale Sicherheit, da er sich bei Zahlungsverzug an jeden Einzelnen wenden kann. Für die WG-Mitglieder hat dies den Vorteil, dass die Last theoretisch gleichmäßig verteilt ist. Der große Nachteil zeigt sich jedoch beim Auszug eines Bewohners: Der Vertrag kann oft nur gemeinsam geändert oder gekündigt werden, was bei hoher Fluktuation schnell zu Frust führt. Die Alternative ist das Modell des Hauptmieters, der den Vertrag allein abschließt und die Kosten intern weiterverteilt. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Vertrauen und eine lückenlose Dokumentation. Unabhängig vom gewählten Modell sollten die Zählerstände bei jedem Mieterwechsel genauestens per Übergabeprotokoll festgehalten und dem Energieversorger gemeldet werden, um eine gerechte und centgenaue Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Energie zu gewährleisten.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine schriftliche WG-Interne Vereinbarung dringend zu empfehlen. Diese Vereinbarung sollte unabhängig vom Mietvertrag aufgesetzt werden und regelt detailliert, wie die Energiekosten aufgeteilt werden. Sinnvoll ist eine Aufteilung nach Köpfen oder, falls die Zimmergrößen extrem stark variieren, nach Quadratmetern für die Heizkosten (Gas) und nach Köpfen für den Haushaltsstrom. Auch der Umgang mit Nachzahlungen oder Guthaben aus der Jahresabrechnung muss vorab definiert werden. Verlässt ein Bewohner die WG mitten im Abrechnungszeitraum, sollte vertraglich vereinbart sein, dass eine zeitanteilige Abrechnung auf Basis von Zwischenzählerständen erfolgt. Ein solches Dokument schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass im Ernstfall, beispielsweise bei einer hohen Nachzahlung nach einem kalten Winter, niemand auf den Kosten sitzen bleibt, während andere sich aus der Verantwortung ziehen.
Die Praxis zeigt, dass die finanzielle Abwicklung über ein gemeinsames WG-Konto die transparenteste und unkomplizierteste Methode darstellt. Von diesem Konto werden per Dauerauftrag alle fixen Kosten wie Miete, Internet und eben auch die Abschläge für Strom und Gas abgebucht. Alle WG-Mitglieder zahlen monatlich einen festen Betrag auf dieses Konto ein, der idealerweise etwas über den tatsächlichen monatlichen Kosten liegt. So bildet sich ein kleiner Puffer, der für die jährliche Endabrechnung genutzt werden kann. Dadurch wird verhindert, dass der Hauptvertragspartner den monatlichen Abschlägen hinterherlaufen muss. Zudem ist die Kontoführung absolut transparent, da jeder Bewohner Einsicht in die Umsätze nehmen kann. Sollte es dennoch zu Zahlungsverzügen kommen, ist auf dem WG-Konto sofort ersichtlich, wer seinen Beitrag nicht geleistet hat, was eine schnelle Klärung innerhalb der Wohngemeinschaft ermöglicht.
WGs haben aufgrund der Personenanzahl oft einen vergleichsweise hohen Strom- und Wärmebedarf, was jedoch auch eine Chance bietet. Tarife mit einem höheren Grundpreis, aber dafür günstigeren Arbeitspreisen pro Kilowattstunde, sind für Wohngemeinschaften oft deutlich attraktiver als für Single-Haushalte. WGs sollten daher den teuren Grundversorgungstarif des lokalen Anbieters meiden und aktiv Preise vergleichen. Da der Energieverbrauch durch unterschiedliche Tagesabläufe der Bewohner oft gleichmäßiger über den Tag verteilt ist als in einem Single-Haushalt, können auch dynamische Stromtarife eine Überlegung wert sein. Neben dem Anbieterwechsel hilft vor allem ein bewusster Umgang mit Energie im Alltag: Das Vermeiden von Stand-by-Betrieb bei mehreren Computern, die Nutzung von Spargängen bei Waschmaschine und Spülmaschine sowie das richtige Stoßlüften statt dauerhaft gekippter Fenster in den jeweiligen Zimmern senken die jährlichen Energiekosten spürbar.