Wer beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters nur auf den ersten Blick spart, zahlt am Ende oft drauf. Erfahren Sie, wie Sie das Kleingedruckte in den AGB entschlüsseln und versteckte Kostenfallen zielsicher umgehen.
Auf Vergleichsportalen stehen meist die Tarife ganz oben, die mit extrem günstigen Preisen und hohen Wechselprämien locken. Doch der scheinbar billigste Tarif entpuppt sich im Laufe des ersten Vertragsjahres nicht selten als Kostenfalle. Viele Anbieter kalkulieren ihre Tarife so, dass sie erst durch versteckte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) profitabel werden. Für Verbraucher gilt daher: Wer den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, darf sich nicht nur auf die Vergleichsrechner verlassen, sondern muss die Vertragsbedingungen kritisch prüfen.
Besonders häufig verstecken sich Zusatzkosten im Kleingedruckten rund um Boni und Pakettarife. Ein Neukundenbonus wird oft erst nach Ablauf von vollen 12 Monaten Belieferungszeit gutgeschrieben. Wer vorzeitig kündigt oder den Anbieter wechselt, verliert diesen Anspruch häufig rückwirkend. Bei sogenannten Pakettarifen kaufen Sie eine feste Menge an Kilowattstunden ein. Verbrauchen Sie weniger, gibt es kein Geld zurück. Verbrauchen Sie mehr, wird jede zusätzliche Kilowattstunde zu extrem überteuerten Konditionen abgerechnet. Auch lange Mindestvertragslaufzeiten in Kombination mit kurzen Kündigungsfristen können Sie unnötig lange an ungünstige Konditionen binden.
Ein weiterer Trick einiger Anbieter sind zusätzliche Bearbeitungs- oder Servicegebühren. So verlangen manche Versorger extra Geld für den Postversand von Rechnungen, obwohl dies gesetzlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Auch für Änderungen der Abschlagszahlungen oder für Standard-Anfragen beim Kundenservice werden teilweise unbemerkt Gebühren fällig. Achten Sie im Vertragswerk gezielt auf Begriffe wie 'Servicepauschale', 'Abrechnungsgebühr' oder 'Verwaltungsaufwand'. Ein seriöser Anbieter zeichnet sich durch transparente Preise ohne solche versteckten Nebenkosten aus.
Eine Preisgarantie verspricht Sicherheit, doch auch hier gibt es feine Unterschiede. Eine 'eingeschränkte Preisgarantie' schützt Sie in der Regel nur vor Erhöhungen der Energiebeschaffungskosten und der Vertriebskosten. Steigen hingegen staatliche Steuern, Abgaben oder die Netznutzungsentgelte, darf der Anbieter diese Erhöhung direkt an Sie weitergeben. Nur eine 'vollständige Preisgarantie' (oft auch Vollgarantie genannt) sichert Sie gegen jegliche Preissteigerungen ab. Prüfen Sie daher genau, welche Art von Preisgarantie in den AGB verankert ist und wie lange diese tatsächlich gültig ist.