Strom- und Gasanbieterwechsel nach Preiserhöhung: So nutzen Haushalte das Sonderkündigungsrecht richtig
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  • 23.07.2026 | Mit Hilfe von KI erstellt

Strom- und Gasanbieterwechsel nach Preiserhöhung: So nutzen Haushalte das Sonderkündigungsrecht richtig

Eine Preiserhöhung für Strom oder Gas ist ärgerlich, bietet Verbrauchern aber eine wertvolle Chance: Durch das Sonderkündigungsrecht können Sie sofort aus teuren Tarifen aussteigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Was ist das Sonderkündigungsrecht bei Energieverträgen?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein wichtiges Schutzrecht für Verbraucher in Deutschland, das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert ist. Wenn Ihr aktueller Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöht, bricht er im Grunde die vereinbarten Konditionen des laufenden Vertrags. Als Ausgleich dafür steht Ihnen das Recht zu, das Vertragsverhältnis vorzeitig und ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten zu beenden. Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange Ihr Vertrag eigentlich noch laufen würde oder ob Sie eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben. Sobald der Energieversorger eine Preisanpassung ankündigt, öffnet sich für Sie ein Zeitfenster, in dem Sie sich nach günstigeren Alternativen auf dem Markt umsehen können. Viele Haushalte scheuen den Wechsel, weil sie einen hohen bürokratischen Aufwand vermuten, doch das Sonderkündigungsrecht macht den Ausstieg aus überteuerten Tarifen überraschend unkompliziert und ebnet den Weg zu deutlichen Einsparungen bei den monatlichen Energiekosten.

Wann genau haben Sie Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung?

Ein Anspruch auf Sonderkündigung besteht immer dann, wenn der Anbieter den Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis) oder den jährlichen beziehungsweise monatlichen Grundpreis anhebt. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Recht auch dann gilt, wenn die Preiserhöhung auf gestiegene staatliche Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte zurückzuführen ist. Selbst wenn der Energieversorger argumentiert, dass er nur externe Kostensteigerungen weitergibt und keinen Einfluss auf die Erhöhung hat, bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht uneingeschränkt bestehen. Die einzige Ausnahme hiervon bilden gesetzliche Änderungen der Umsatzsteuer, sofern dies im Vertrag explizit so geregelt ist. Jede Preisanpassung muss Ihnen vom Versorger rechtzeitig und in transparenter Form mitgeteilt werden. In der Regel muss dieses Schreiben mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden der neuen Preise bei Ihnen eingehen. Sobald Sie diesen Brief oder diese E-Mail erhalten, sollten Sie unverzüglich handeln, da die Fristen für die Kündigung sehr knapp bemessen sind.

Achtung bei den Fristen: Warum Schnelligkeit jetzt entscheidend ist

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, ist der Faktor Zeit der kritischste Punkt. Die Frist für eine außerordentliche Kündigung nach einer Preiserhöhung beträgt im Regelfall nur zwei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen das Ankündigungsschreiben des Versorgers zugegangen ist. Manche Verträge oder die Grundversorgung bieten zwar abweichende Fristen, aber mit der Zwei-Wochen-Regel sind Sie stets auf der sicheren Seite. Verpassen Sie diese Frist auch nur um einen einzigen Tag, erlischt Ihr Sonderkündigungsrecht unwiderruflich, und Sie müssen den Vertrag zu den neuen, teureren Konditionen bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit fortführen. Da die Schreiben der Versorger oft unauffällig gestaltet sind und manchmal wie reine Informationsflyer wirken, sollten Sie Ihre Post und Ihre E-Mails stets aufmerksam prüfen. Sobald das Schreiben eintrifft, sollten Sie das Datum des Erhalts notieren und unverzüglich mit dem Vergleich von Alternativangeboten beginnen, um keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kündigen Sie im Sonderfall richtig

Im Gegensatz zum regulären Anbieterwechsel, bei dem der neue Versorger die Kündigung beim alten Anbieter als Serviceleistung übernimmt, sollten Sie im Fall einer Sonderkündigung unbedingt selbst aktiv werden. Da die Frist von zwei Wochen extrem kurz ist, besteht bei einer Kündigung durch den neuen Anbieter die Gefahr, dass dieser die Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht. Formulieren Sie daher ein kurzes, formloses Schreiben an Ihren aktuellen Energieversorger. In diesem Schreiben müssen Ihr Name, Ihre Anschrift, die Kundennummer, die Zählernummer sowie das konkrete Datum der Preiserhöhung genannt werden. Schreiben Sie explizit, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund der angekündigten Preiserhöhung zum Datum des Wirksamwerdens der Erhöhung Gebrauch machen. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Vertragsenddatums. Versenden Sie dieses Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein oder vorab per Fax mit Sendebericht, um im Zweifelsfall einen rechtssicheren Nachweis über den fristgerechten Zugang der Kündigung in den Händen zu halten.

Den passenden neuen Tarif finden und die lückenlose Versorgung sichern

Nachdem Sie die Sonderkündigung auf den Weg gebracht haben, können Sie sich entspannt nach einem neuen, günstigeren Strom- oder Gaslieferanten umsehen. Nutzen Sie hierfür unabhängige Vergleichsportale im Internet und achten Sie darauf, verbraucherfreundliche Filtereinstellungen zu wählen. Dazu gehören eine kurze Vertragslaufzeit von maximal zwölf Monaten, kurze Kündigungsfristen und faire Abschlagszahlungen. Seien Sie vorsichtig bei Tarifen mit extrem hohen Bonuszahlungen, da diese im zweiten Vertragsjahr oft deutlich teurer werden. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, schließen Sie den neuen Vertrag einfach online ab. Geben Sie dabei an, dass Sie Ihren alten Vertrag bereits selbst aufgrund einer Sonderkündigung gekündigt haben. Angst vor einer Unterbrechung der Energieversorgung müssen Sie übrigens nicht haben: In Deutschland ist gesetzlich garantiert, dass Sie lückenlos mit Strom und Gas versorgt werden. Sollte sich der Wechsel zum neuen Anbieter verzögern, springt automatisch die örtliche Grundversorgung ein, sodass niemals das Licht ausgeht.