Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas: Wie Privatkunden Preiserhöhungen im Jahr 2025 als Sparchance nutzen
  • 04.07.2026

Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas: Wie Privatkunden Preiserhöhungen im Jahr 2025 als Sparchance nutzen

Erhöht Ihr Energieversorger im Jahr 2025 die Preise? Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie schnell reagieren, teure Verträge beenden und sofort zu einem günstigeren Tarif wechseln.

Was ist das Sonderkündigungsrecht und wann greift es?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein gesetzlich verankertes Verbraucherschutzrecht im Energiewirtschaftsgesetz. Es gibt Ihnen das Recht, Ihren Strom- oder Gasvertrag vorzeitig und fristlos zu beenden, wenn Ihr Energieversorger die Preise erhöht oder die Vertragsbedingungen zu Ihren Ungunsten anpasst. Wichtig zu wissen: Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Preiserhöhung durch gestiegene staatliche Steuern, Umlagen oder Netzentgelte verursacht wird. Sobald Ihnen Ihr Anbieter ein Schreiben mit einer Preisanpassung zustellt, öffnet sich für Sie ein zeitlich begrenztes Fenster, um aus dem teuren Vertrag auszusteigen.

Achtung Fristen: Warum Sie bei Preiserhöhungen schnell handeln müssen

Sobald der Brief oder die E-Mail Ihres Versorgers bei Ihnen eingeht, müssen Sie schnell reagieren. In der Regel beträgt die Frist für die Sonderkündigung nur zwei bis vier Wochen ab Erhalt des Schreibens – spätestens jedoch bis zum Tag, an dem die neuen Preise im Jahr 2025 gültig werden. Verpassen Sie diese Frist, läuft Ihr Vertrag zu den neuen, teureren Konditionen weiter. Da die Zeitspanne sehr kurz ist, sollten Sie das Kündigungsschreiben umgehend aufsetzen und idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder qualifiziertem Fax versenden, um einen Nachweis über den rechtzeitigen Zugang zu haben.

Selbst kündigen statt kündigen lassen: Der Ablauf im Detail

Beim regulären Anbieterwechsel übernimmt normalerweise der neue Versorger die Kündigung für Sie. Bei einer Sonderkündigung ist das anders: Da die Fristen extrem kurz sind, müssen Sie zwingend selbst aktiv werden und die Kündigung direkt an Ihren alten Anbieter senden. Formulieren Sie das Schreiben klar und unmissverständlich: Verweisen Sie explizit auf die angekündigte Preiserhöhung und erklären Sie, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des genauen Vertragsenddatums. Erst nachdem Sie die Kündigung selbst verschickt haben, beauftragen Sie Ihren neuen Wunschversorger mit der Anschlussbelieferung.

Die Sparchance nutzen: So finden Sie den passenden Tarif für 2025

Eine Preiserhöhung ist kein Grund zur Sorge, sondern eine hervorragende Gelegenheit, um Tarife zu vergleichen und Geld zu sparen. Der Energiemarkt für das Jahr 2025 bietet wieder attraktive Konditionen für Neukunden. Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den reinen Arbeitspreis, sondern auch auf verbraucherfreundliche Vertragslaufzeiten von maximal 12 Monaten und eine echte Preisgarantie, die Sie vor weiteren Erhöhungen schützt. Wir von Schönberg Energy unterstützen Sie gerne dabei, den optimalen Strom- oder Gastarif für Ihren Haushalt zu finden, damit Sie nahtlos und sicher mit günstiger Energie versorgt werden.