Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Wie Privat- und Gewerbekunden schnell zu günstigeren Tarifen wechseln
  • 23.06.2026

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Wie Privat- und Gewerbekunden schnell zu günstigeren Tarifen wechseln

Steigen Ihre Strom- oder Gaspreise? Erfahren Sie, wie Sie dank des Sonderkündigungsrechts schnell reagieren und unkompliziert zu einem günstigeren Energieanbieter wechseln können.

Was ist das Sonderkündigungsrecht und wann greift es?

Wenn Ihr Energieversorger die Preise für Strom oder Gas erhöht, haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Erhöhung des Arbeitspreises oder des Grundpreises handelt. Sobald Ihnen der Anbieter die Preisanpassung schriftlich oder per E-Mail mitteilt, beginnt die Frist zu laufen. In der Regel haben Sie ab Erhalt des Schreibens zwei Wochen Zeit, um Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach wirksamer Kündigung endet der Vertrag genau zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen, höheren Preise in Kraft treten würden.

Besonderheiten für Gewerbekunden beim Anbieterwechsel

Für Gewerbekunden gelten im Energiemarkt oft andere Spielregeln als für Privatkunden. Dennoch haben auch Unternehmen bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Versorger meist ein Sonderkündigungsrecht, sofern dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht rechtswirksam anders geregelt ist oder es sich um reine Weitergaben staatlicher Abgaben handelt. Da Gewerbeverträge oft höhere Abnahmemengen und längere Laufzeiten umfassen, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich besonders. Ein schneller Wechsel zu einem optimierten Gewerbetarif kann die Betriebskosten im Jahr um mehrere tausend Euro senken.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kündigen Sie richtig

Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie bei einer Sonderkündigung selbst aktiv werden. Schreiben Sie Ihrem aktuellen Anbieter eine formelle Kündigung per Einschreiben oder E-Mail und berufen Sie sich explizit auf das Sonderkündigungsrecht aufgrund der angekündigten Preiserhöhung. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Vertragsenddatums. Suchen Sie sich parallel einen neuen, transparenten Tarif – idealerweise mit Ökostrom oder klimaneutralem Gas –, um einen nahtlosen Übergang Ihrer Energieversorgung ohne Unterbrechung zu gewährleisten.