Solarpaket I und Balkonkraftwerke: Neue Erleichterungen für Mieter und Unternehmen im Jahr 2025
  • 23.06.2026

Solarpaket I und Balkonkraftwerke: Neue Erleichterungen für Mieter und Unternehmen im Jahr 2025

Das Solarpaket I bringt weitreichende Erleichterungen für die Nutzung von Solarenergie. Erfahren Sie, wie Mieter und Gewerbebetriebe ab 2025 von vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke und Solaranlagen profitieren.

Die Energiewende auf dem Balkon: Das ändert sich für Privathaushalte

Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber die Hürden für den Betrieb von sogenannten Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten) drastisch gesenkt. Ab dem Jahr 2025 profitieren Mieterinnen und Mieter von einer deutlichen Entbürokratisierung. Die bisher lästige Doppelregistrierung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gehört der Vergangenheit an. Nun reicht eine vereinfachte, datensparsame Meldung im Marktstammdatenregister aus, woraufhin der Netzbetreiber automatisch informiert wird. Zudem wurde die zulässige Einspeiseleistung der Wechselrichter von 600 auf 800 Watt angehoben. Um auch bei Bewölkung die maximale Leistung ausschöpfen zu können, ist eine Modulleistung von insgesamt bis zu 2.000 Watt peak erlaubt.

Rechtliche Absicherung für Mieter und die Zähler-Übergangsfrist

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Miet- und Wohneigentumsbereich: Steckersolargeräte wurden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Das bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr pauschal verbieten dürfen, sofern keine schwerwiegenden Gründe wie der Denkmalschutz dagegen sprechen. Auch die Sorge um den passenden Stromzähler ist passé. Sollte noch ein alter analoger Drehstromzähler (Ferraris-Zähler) im Haus installiert sein, darf sich dieser nach dem Anschluss des Balkonkraftwerks vorübergehend rückwärts drehen. Der Messstellenbetreiber ist in der Pflicht, den Zähler zeitnah gegen ein modernes, zweirichtungsfähiges Modell auszutauschen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Vorteile für Unternehmen

Auch für Unternehmen, Gewerbetreibende und die Wohnungswirtschaft hält das Solarpaket I erhebliche Erleichterungen bereit. Durch die Einführung der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes – beispielsweise an Mieter oder Gewerbemieter – extrem vereinfacht. Aufwendige Lieferantenpflichten und die komplizierte Ausgestaltung als klassischer Mieterstrom entfallen für den Anlagenbetreiber. Darüber hinaus wurden Schwellenwerte für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen angepasst: Die Pflicht zur Direktvermarktung greift nun erst bei größeren Anlagen ab 270 kW, was die Wirtschaftlichkeit von Solarinvestitionen auf Firmengebäuden deutlich erhöht und den bürokratischen Aufwand im täglichen Betrieb minimiert.