Ab 2025 wird der Einbau intelligenter Messsysteme für viele Unternehmen zur Pflicht. Erfahren Sie, welche Fristen und gesetzlichen Vorgaben für Ihren Gewerbebetrieb gelten und wie Sie vom Smart-Meter-Rollout profitieren können.
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für einen beschleunigten Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) geschaffen. Ziel ist es, das deutsche Stromnetz fit für die Zukunft zu machen und die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien besser mit dem Verbrauch abzustimmen. Ab dem Jahr 2025 greifen für Gewerbebetriebe und Unternehmen verschärfte Pflichten und konkrete Fristen, die eine schrittweise Ausstattung der Messstellen vorsehen. Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.
Die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters richtet sich primär nach dem jährlichen Stromverbrauch des Gewerbebetriebs sowie der installierten Erzeugungsleistung (z. B. bei eigenen PV-Anlagen). Für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh) sieht das Gesetz vor, dass bis Ende 2030 mindestens 80 Prozent der Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein müssen. Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch unterliegen einer noch strengeren Frist: Hier müssen bis Ende 2030 ebenfalls 100 Prozent der Messstellen umgerüstet sein, wobei der Rollout bereits 2025 aktiv startet. Auch Betriebe, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder Erzeugungsanlagen über 6 kW installieren, fallen unter die Pflicht.
Obwohl der Smart-Meter-Rollout zunächst mit administrativem Aufwand verbunden ist, bietet er für Gewerbetreibende erhebliche Chancen. Durch die präzise, viertelstündliche Erfassung der Verbrauchsdaten erhalten Unternehmen transparente Einblicke in ihre Lastprofile. Dadurch lassen sich teure Lastspitzen identifizieren und gezielt reduzieren. Zudem sind Stromanbieter ab 2025 gesetzlich verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Mit einem intelligenten Messsystem können Unternehmen ihren Verbrauch in Zeiten mit günstigen Börsenstrompreisen verlegen – beispielsweise für energieintensive Produktionsprozesse oder das Laden der betrieblichen E-Fahrzeugflotte. So wird die gesetzliche Pflicht schnell zum Hebel für spürbare Energiekostensenkungen.