Strom- und Gaskosten effizient senken: Erfahren Sie, wo der Unterschied zwischen RLM und SLP liegt, welche gesetzlichen Grenzen gelten und wann sich der Wechsel zur registrierenden Leistungsmessung für Ihr Unternehmen bezahlt macht.
In Deutschland wird die Abrechnung von Strom und Gas für Gewerbekunden im Wesentlichen über zwei Verfahren geregelt: das Standardlastprofil (SLP) und die Registrierende Leistungsmessung (RLM). Beim SLP-Verfahren wird der Verbrauch basierend auf statistischen Durchschnittsprofilen geschätzt. Einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen und die Differenz ausgeglichen. Bei der RLM-Messung hingegen wird der tatsächliche Verbrauch kontinuierlich erfasst – beim Strom alle 15 Minuten, bei Gas jede Stunde. Diese Daten werden direkt an den Netzbetreiber übermittelt. Dadurch zahlen RLM-Kunden exakt für die Energie, die sie zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht haben, während SLP-Kunden auf Basis von Schätzungen abgerechnet werden.
Der Gesetzgeber und die Netznutzungsverordnungen schreiben klare Grenzen vor, ab wann ein Unternehmen verpflichtend mit einer RLM-Messung ausgestattet werden muss. Für Stromkunden liegt diese Schwelle bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer dauerhaften Leistung von über 30 Kilowatt (kW). Im Gasbereich liegt die gesetzliche Grenze deutlich höher: Hier ist RLM ab einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh oder einer Ausspeiseleistung von über 500 Kilowatt Pflicht. Liegt ein Gewerbebetrieb unter diesen Werten, wird er standardmäßig als SLP-Kunde eingestuft.
Ein Wechsel von SLP zu RLM kann sich für Gewerbebetriebe auch dann lohnen, wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte knapp unterschreiten. Da RLM-Tarife direkt an die aktuellen Börsenpreise gekoppelt werden können, profitieren Unternehmen mit einem flexiblen oder gut planbaren Lastgang erheblich. Wenn Sie beispielsweise energieintensive Maschinen vor allem in den günstigen Nachtstunden betreiben können, sparen Sie mit einem RLM-Vertrag bares Geld. Zudem entfallen durch die automatische Datenübermittlung Schätzfehler und Abschlagszahlungen basieren immer auf dem realen Vormonatsverbrauch. Zu beachten sind jedoch die höheren Messstellengebühren für die RLM-Hardware, weshalb vor dem Wechsel eine genaue Wirtschaftlichkeitsanalyse durch Schönberg Energy durchgeführt werden sollte.