Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln nach § 14a EnWG. Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Stromspeicher betreibt, kann erhebliche Netzentgelte sparen. Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und welche Vorteile sich für Sie ergeben.
Mit der Neuregelung des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde die Integration von Wärmepumpen, privaten E-Auto-Ladestationen (Wallboxen) und Heimspeichern in das deutsche Stromnetz neu geordnet. Da diese Geräte viel Strom benötigen, befürchteten Experten lokale Überlastungen der Verteilnetze. Die Lösung: Netzbetreiber dürfen im kritischen Überlastungsfall die maximale Leistung dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) kurzzeitig reduzieren (auf minimal 4,2 kW). Als Ausgleich für diese netzdienliche Flexibilität erhalten die Anlagenbetreiber verpflichtend reduzierte Netzentgelte. Ein komplettes Abschalten der Geräte ist jedoch ausdrücklich verboten, sodass der Komfort im Alltag voll erhalten bleibt.
Die Pflicht zur Teilnahme an der neuen Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden. Hierzu zählen insbesondere Wärmepumpen, Klimageräte zur Raumkühlung, private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeicher. Für Gewerbebetriebe ist dies ebenso relevant wie für Privatkunden, solange die Anlagen im Niederspannungsnetz betrieben werden. Bestandsanlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb gingen und bereits eine Vereinbarung zur Netzentgeltreduzierung hatten, behalten diese vorerst bei. Anlagen ohne bisherige Vereinbarung sind dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig in das neue Modell wechseln.
Anlagenbetreiber können zwischen zwei primären Modulen zur Netzentgelteinsparung wählen. Modul 1 bietet einen bundesweit je nach Netzbetreiber variierenden pauschalen Rabatt, der sich meist zwischen 110 und 190 Euro brutto pro Jahr bewegt. Dieser Rabatt wird direkt über die Stromrechnung gutgeschrieben. Modul 2 sieht eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises pro verbrauchter Kilowattstunde (um etwa 60 Prozent der Netzkosten) vor. Dieses Modell lohnt sich besonders bei sehr hohem Stromverbrauch, erfordert jedoch einen separaten Stromzähler für die steuerbaren Geräte. Ab 2025 kommt mit Modul 3 zudem eine zeitvariable Netzentgelstufung hinzu, die das Laden und Heizen in günstigen Schwachlastzeiten noch attraktiver macht.