Ab Ende 2025 sorgt das neue Herkunftsnachweisregister (HkNR) für Gas und Wärme für lückenlose Transparenz. Erfahren Sie, wie Biomethan, grüner Wasserstoff und klimafreundliche Fernwärme künftig fälschungssicher nachgewiesen werden.
Die Transformation unserer Energieversorgung ist im vollen Gange, doch mit dem steigenden Angebot an klimaschonenden Alternativen wächst auch der Bedarf an absoluter Klarheit und Standardisierung. Bislang war es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nur schwer nachvollziehbar, woher das angebotene Biomethan oder der als klimafreundlich deklarierte Wasserstoff tatsächlich stammen. Das ändert sich grundlegend ab Ende 2025. Mit der Einführung des neuen zentralen Herkunftsnachweisregisters für Gas und Wärme (HkNR) schafft der Gesetzgeber ein verlässliches, digitales und staatlich überwachtes System. Dieses neue Register wird vom Umweltbundesamt (UBA) geführt, das bereits langjährige Erfahrungen mit dem bestehenden Herkunftsnachweisregister für Ökostrom besitzt. Durch diese wichtige Neuerung wird sichergestellt, dass jede erzeugte Kilowattstunde aus erneuerbaren Quellen auch wirklich nur einmal deklariert und verkauft werden kann. Dies stärkt das Vertrauen in den Markt nachhaltig und bereitet den Weg für eine ehrliche und transparente Wärmewende in ganz Deutschland.
Das technische und administrative Prinzip hinter dem neuen Herkunftsnachweisregister ist so simpel wie effektiv. Sobald ein Produzent Biomethan, grünen Wasserstoff oder klimafreundliche Wärme erzeugt und in ein öffentliches Netz einspeist, wird für diese Energiemenge ein elektronisches Zertifikat – ein sogenannter Herkunftsnachweis (HkN) – im Register erstellt. Dieser Nachweis wandert virtuell mit der Energie durch die Handelskette bis zum Endverbraucher. Wird die Energie schließlich genutzt oder an den Endkunden geliefert, wird das Zertifikat im Register dauerhaft entwertet. Durch diese Entwertung ist es technisch vollkommen ausgeschlossen, dass ein und dieselbe grüne Eigenschaft mehrfach an verschiedene Kunden verkauft wird. Dieses System schiebt dem sogenannten Greenwashing einen Riegel vor und bietet Unternehmen wie auch privaten Haushalten die rechtliche und tatsächliche Gewissheit, dass ihr gebuchter Ökogas- oder Wärmetarif auch realen ökologischen Gegenwert besitzt. Das Register erfasst dabei detailliert den Ort der Erzeugung, die eingesetzten Rohstoffe und den genauen Zeitpunkt der Einspeisung.
Die rechtliche Basis für diese weitreichende Neuerung bildet das sogenannte Herkunftsnachweisregistergesetz, kurz HkRNDG, welches die europäischen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II und RED III) in deutsches Recht übersetzt. Der Gesetzgeber hat damit die Grundlage geschaffen, um neben dem bewährten Strombereich nun auch den Gas- und Wärmesektor vollständig zu erfassen. Das Gesetz regelt präzise, welche Anforderungen Erzeugungsanlagen erfüllen müssen, um überhaupt für das Register zugelassen zu werden. Insbesondere bei Biomethan wird genau hingeschaut: Es dürfen nur biologische Reststoffe oder nachhaltig angebaute Energiepflanzen verwendet werden, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Für grünen Wasserstoff gelten ebenfalls anspruchsvolle Kriterien bezüglich des genutzten Stroms aus erneuerbaren Energien. Das Umweltbundesamt überwacht als Registerbehörde die Einhaltung all dieser gesetzlichen Vorgaben akribisch und führt regelmäßige Audits durch, um die Integrität des Gesamtsystems auf einem konstant hohen Niveau zu sichern.
Für Sie als Verbraucher bringt das neue Register ab Ende 2025 einen enormen Qualitätsgewinn beim Energieeinkauf. Wenn Sie sich in Zukunft für einen Gastarif entscheiden, der einen bestimmten Anteil an Biomethan oder Wasserstoff verspricht, können Sie sich auf die Richtigkeit dieser Angaben absolut verlassen. Auch im Bereich der Fernwärme, die für viele Haushalte im Zuge der kommunalen Wärmeplanung immer wichtiger wird, sorgt das Register für dringend benötigte Transparenz. Viele Fernwärmenetze speisen heute noch einen Mix aus fossilen und erneuerbaren Energien ein. Dank der neuen Nachweise können Wärmenetzbetreiber den genauen Anteil an Abwärme, Solarthermie oder Geothermie präzise ausweisen. Dies erleichtert Ihnen nicht nur den Vergleich verschiedener Anbieter, sondern liefert auch die notwendigen Nachweise, wenn es um staatliche Förderungen oder die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben beim Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht.
Die Einführung des Herkunftsnachweisregisters für Gas und Wärme ist weit mehr als nur ein bürokratischer Akt – sie ist ein entscheidender Katalysator für den Markthochlauf grüner Gase in Deutschland und Europa. Erst durch standardisierte, grenzüberschreitend anerkannte Zertifikate entsteht ein liquider und verlässlicher Markt für grünen Wasserstoff und Biomethan. Investoren erhalten dadurch die notwendige Planungssicherheit, um neue Erzeugungsanlagen zu bauen und bestehende Netze umzurüsten. Für Schönberg Energy ist diese Entwicklung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen die staatlich garantierte Transparenz, da sie genau das unterstützt, wofür wir stehen: ehrliche, nachhaltige und zukunftssichere Energielösungen für unsere Region. Bis zum offiziellen Start Ende 2025 bereiten wir uns intensiv auf die neuen Prozesse vor, um Ihnen auch in Zukunft die besten und saubersten Tarife mit Brief und Siegel anbieten zu können.