Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt 2025 neue Fristen und Pflichten für Hausbesitzer. Ab der zweiten Jahreshälfte greifen wichtige Regelungen beim Heizungstausch, die eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erfahren Sie hier, worauf Sie sich jetzt einstellen müssen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet – regelt den schrittweisen Übergang zu klimafreundlichen Heizsystemen in Deutschland. Das übergeordnete Ziel ist es, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig treibhausgasneutral zu gestalten. Im Jahr 2025, insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte, treten wichtige Meilensteine in Kraft, die Hausbesitzer beim anstehenden Heizungstausch beachten müssen. Wer jetzt eine neue Heizung plant oder eine bestehende Anlage modernisieren möchte, sollte die neuen gesetzlichen Vorgaben genau kennen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Pflicht, beim Heizungswechsel mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitzustellen, gilt nicht für jeden Haushalt sofort im gleichen Maße. Sie ist an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde gekoppelt. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Pläne bis Mitte 2026 vorliegen, in kleineren Gemeinden bis Mitte 2028. Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 rücken jedoch bereits viele Ballungsräume und Vorreiter-Kommunen in den Fokus, die ihre Wärmeplanung vorzeitig abschließen. Liegt diese Planung in Ihrer Gemeinde offiziell vor, wird die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe beim Einbau einer neuen Heizung sofort rechtsverbindlich.
Sollten Sie sich vor dem offiziellen Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung dennoch für den Einbau einer neuen, fossilen Heizung (wie einer Gas- oder Ölheizung) entscheiden, greift eine gesetzliche Beratungspflicht. Ein qualifizierter Energieberater, Schornsteinfeger oder Heizungsbauer muss Sie vorab über die potenziellen Risiken, steigenden CO2-Preise und die zukünftigen Pflichten zur Nutzung von grünem Gas oder Wasserstoff aufklären. Um den Umstieg auf nachhaltige Alternativen wie moderne Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz zu erleichtern, stellt der Bund attraktive Förderprogramme über die KfW bereit, die erhebliche Zuschüsse zu den Investitionskosten ermöglichen.