Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt ab Mitte 2026 tiefgreifende Änderungen für Immobilienbesitzer. Erfahren Sie hier, welche konkreten Sanierungspflichten auf Sie zukommen und wie Sie von staatlichen Förderungen profitieren können.
Die Europäische Union hat sich mit dem sogenannten 'Green Deal' das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Erde zu werden. Ein zentraler Baustein auf diesem Weg ist der Gebäudesektor, der für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs in Europa verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) beschlossen. Diese Richtlinie legt die gesetzlichen Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in allen EU-Mitgliedstaaten fest. Die nationalen Regierungen haben nun bis Mitte 2026 Zeit, die Vorgaben der EPBD in nationales Recht zu gießen. In Deutschland wird dies voraussichtlich zu einer Anpassung des bereits bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führen. Immobilienbesitzer müssen sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um langfristig Planungssicherheit zu erlangen und den Wert ihrer Immobilien zu sichern.
Ein besonders kontrovers diskutierter Punkt der neuen EPBD war die Frage nach individuellen Sanierungspflichten für einzelne Wohngebäude. In der finalen Fassung der Richtlinie wurde hier ein Kompromiss erzielt, der den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einräumt. Anstelle von starren Verpflichtungen für jedes einzelne Haus sieht die EPBD nun vor, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands gesenkt werden muss. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Verbrauch im Vergleich zu 2020 um mindestens 16 Prozent sinken, und bis 2035 wird eine Reduktion um 20 bis 22 Prozent angestrebt. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie dieses Ziel erreichen wollen. Allerdings schreibt die EU vor, dass mindestens 55 Prozent dieser Energieeinsparungen durch die Renovierung der am schlechtesten effizienten Gebäude (den sogenannten 'Worst Performing Buildings') realisiert werden müssen. Das bedeutet, dass Eigentümer von unsanierten Altbauten mit sehr niedrigen Effizienzklassen besonders im Fokus stehen werden.
Neben den energetischen Sanierungsvorgaben sieht die reformierte EPBD auch eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für verschiedene Gebäudetypen vor. Bereits ab 2026 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude sowie neuen Nichtwohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Bis zum Jahr 2030 wird diese Pflicht sukzessive auf bestehende öffentliche Gebäude sowie auf neue Wohngebäude ausgeweitet. Darüber hinaus läutet die Richtlinie das endgültige Ende von fossilen Heizungssystemen ein. Ab dem Jahr 2040 sollen in der gesamten Europäischen Union keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl betrieben werden dürfen. Bereits ab 2025 dürfen die Mitgliedstaaten den Einbau von reinen fossilen Heizkesseln nicht mehr finanziell fördern. Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass der Fokus der zukünftigen Wärmeversorgung ganz klar auf erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Fernwärme und Solarthermie liegt.
Für Nichtwohngebäude gelten im Rahmen der neuen EPBD deutlich strengere und direktere Vorgaben als für den Wohngebäudesektor. Hier führt die EU konkrete Mindeststandards für die Energieeffizienz ein, die sich an den am schlechtesten abschneidenden Gebäuden orientieren. Konkret müssen bis zum Jahr 2030 die schwächsten 16 Prozent des Nichtwohngebäudebestands saniert werden, um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen. Bis zum Jahr 2033 steigt dieser Anteil auf die schwächsten 26 Prozent an. Dies betrifft unter anderem Bürogebäude, Hotels, Schulen und Krankenhäuser. Da der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion einnehmen soll, gelten für staatliche Liegenschaften oft noch kürzere Fristen und strengere Auflagen. Eigentümer von gewerblich genutzten Immobilien sollten daher zeitnah eine Bestandsaufnahme ihrer Gebäudeenergieeffizienz durchführen, um notwendige Modernisierungsinvestitionen rechtzeitig in ihre Budgetplanungen einfließen zu lassen und Bußgelder zu vermeiden.
Obwohl die neuen Vorschriften der EPBD ab Mitte 2026 für viele Immobilienbesitzer mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden sein können, lässt der Staat die Eigentümer nicht allein. In Deutschland steht mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein umfassendes Förderinstrumentarium zur Verfügung. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Gefördert werden unter anderem der Austausch veralteter Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, die Dämmung von Gebäudehüllen sowie der Einbau moderner Fenster. Zusätzlich gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum. Eine professionelle Energieberatung ist hierbei meist der erste und wichtigste Schritt, um die optimale Förderstrategie zu ermitteln und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.