Die Energiewende erreicht die Nachbarschaft: Ab Ende 2025 soll Energy Sharing es ermöglichen, selbst erzeugten Solarstrom unkompliziert mit Nachbarn zu teilen und dabei von reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Erfahren Sie, wie das neue Modell funktioniert und welche Chancen es bietet.
Die deutsche Energiewende steht vor einem historischen Meilenstein, der die Art und Weise, wie wir Strom erzeugen und verbrauchen, grundlegend verändern wird. Das sogenannte Energy Sharing beschreibt ein innovatives Konzept, bei dem Erzeuger von erneuerbaren Energien – meist Besitzer von Photovoltaikanlagen – ihren überschüssigen Strom direkt mit Verbrauchern in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft teilen können. Bisher war dieses Modell durch bürokratische Hürden und hohe finanzielle Barrieren nahezu unmöglich, da das Durchleiten von Strom durch das öffentliche Netz mit den vollen Netzentgelten und Umlagen belegt wurde. Mit der für Ende 2025 geplanten gesetzlichen Neuregelung wird dieser Weg endlich freigemacht. Nachbarschaften können sich dann in einer Energiegemeinschaft zusammenschließen, um den vor Ort produzierten Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Dies fördert nicht nur die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, sondern sorgt auch für eine demokratischere und dezentralere Struktur der Energieversorgung in Deutschland, von der alle Beteiligten spürbar profitieren können.
Obwohl die Europäische Union bereits im Jahr 2018 in ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) festgelegt hat, dass Bürger das Recht haben müssen, Strom gemeinschaftlich zu erzeugen, zu verbrauchen und zu teilen, hinkte Deutschland bei der Umsetzung hinterher. Nun kommt jedoch Dynamik in den Gesetzgebungsprozess, sodass mit einem finalen Rahmen bis Ende 2025 gerechnet wird. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Integration dieser Vorgaben in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ein Kernaspekt der neuen Gesetzgebung ist die Definition von Bürgerenergiegemeinschaften als juristische Personen, die den administrativen Rahmen für das Energy Sharing bilden. Diese Gemeinschaften dürfen den Strom über das öffentliche Verteilnetz an ihre Mitglieder weitergeben, ohne dabei wie klassische Energieversorger mit all deren Pflichten behandelt zu werden. Dies vereinfacht die Verwaltung und senkt die Einstiegshürden für private Initiativen, Genossenschaften und engagierte Nachbarschaftsgruppen im ganzen Land erheblich.
Der größte wirtschaftliche Anreiz für das Energy Sharing liegt in der geplanten Reform der Netzentgelte. Netzentgelte machen einen erheblichen Teil des Haushaltsstrompreises aus und finanzieren den Ausbau und Erhalt der Stromnetze. Wenn Solarstrom vom Dach eines Hauses direkt zum Nachbarn drei Häuser weiter fließt, nutzt dieser physikalisch gesehen nur einen winzigen Bruchteil des lokalen Niederspannungsnetzes. Er belastet weder die überregionalen Übertragungsnetze noch erfordert er aufwendige Transformationen über mehrere Spannungsebenen. Die Bundesnetzagentur plant daher, für diesen lokal geteilten Strom reduzierte Netzentgelte einzuführen. Durch diesen finanziellen Vorteil wird der Strom für die empfangenden Nachbarn deutlich günstiger als der reguläre Netzstrom, während der Anlagenbetreiber eine faire Vergütung erhält, die oft über der klassischen Einspeisevergütung liegt. Es entsteht eine klassische Win-Win-Situation für Erzeuger und Verbraucher im selben Quartier, die die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen massiv steigert.
Damit das Teilen von Strom in einer Nachbarschaft reibungslos funktioniert, müssen Erzeugung und Verbrauch zeitlich präzise aufeinander abgestimmt und erfasst werden. Der physische Strom fließt zwar immer den Weg des geringsten Widerstands zum nächsten Abnehmer, doch für die bilanzielle und finanzielle Abrechnung ist eine exakte Datenbasis im Viertelstundentakt erforderlich. Hier kommen die intelligenten Messsysteme, auch bekannt als Smart Meter, ins Spiel. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschleunigt den Rollout dieser Geräte bereits. Für das Energy Sharing sind Smart Meter sowohl beim Erzeuger als auch bei allen teilnehmenden Verbrauchern zwingend erforderlich. Nur so kann der Netzbetreiber genau nachvollziehen, wie viel Solarstrom zu einem bestimmten Zeitpunkt erzeugt und zeitgleich von den Mitgliedern der Gemeinschaft verbraucht wurde. Diese Technologie stellt sicher, dass die Abrechnung vollautomatisch, transparent und fehlerfrei über die jeweiligen Messstellenbetreiber und Energiegemeinschaften abgewickelt werden kann.
Obwohl die finalen rechtlichen Details für das Energy Sharing Ende 2025 in Kraft treten, sollten interessierte Nachbarschaften und Hauseigentümer nicht bis dahin warten, sondern bereits jetzt die Initiative ergreifen. Der erste Schritt besteht darin, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und das Interesse an einer gemeinschaftlichen Stromnutzung auszuloten. Idealerweise identifiziert man bereits geeignete Dachflächen im Quartier, auf denen Photovoltaikanlagen installiert sind oder noch errichtet werden können. Im nächsten Schritt kann die Gründung einer lokalen Gemeinschaft, beispielsweise in Form einer Genossenschaft (eG) oder eines eingetragenen Vereins, vorbereitet werden. Auch die frühzeitige Beantragung von Smart Metern bei den Messstellenbetreibern ist ratsam, um technische Verzögerungen zu vermeiden. Wer sich heute schon vorbereitet und die organisatorischen Strukturen schafft, gehört Ende 2025 zu den Pionieren, die sofort mit dem Energy Sharing starten, ihre Energiekosten drastisch senken und aktiv zum Klimaschutz beitragen können.