Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt deutsche Unternehmen vor weitreichende Aufgaben. Erfahren Sie, welche Pflichten, Fristen und Schwellenwerte jetzt für den Mittelstand gelten.
Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat der Gesetzgeber erstmals einen branchenübergreifenden gesetzlichen Rahmen zur Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Ziel ist es, den Energieverbrauch bis 2030 drastisch zu reduzieren und so die nationalen Klimaziele zu sichern. Das Gesetz richtet sich nicht mehr nur an Großkonzerne, sondern betrifft über definierte Verbrauchsschwellen auch viele mittelständische Unternehmen direkt. Für betroffene Betriebe entstehen konkrete Handlungs- und Berichtspflichten, die zeitnah umgesetzt werden müssen.
Die Verpflichtungen des EnEfG knüpfen an den durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch der letzten drei Jahre an. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) sind verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (nach EMAS) einzuführen. Liegt der Verbrauch über 2,5 GWh, müssen konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Diese Grenzwerte erfordern von vielen Betrieben eine genaue Analyse ihrer Verbrauchswerte.
Für die Umsetzung der Vorgaben gelten strikte Fristen. Betroffene Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5 GWh müssen das entsprechende Managementsystem innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes bzw. nach Erreichen des Schwellenwerts einrichten. Wirtschaftliche Einsparmaßnahmen, die im Rahmen von Energieaudits oder Managementsystemen identifiziert wurden, müssen innerhalb von drei Jahren in konkreten Plänen erfasst und durch unabhängige Zertifizierer bestätigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder, weshalb eine rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich ist.