Ein Umzug bringt viel Hektik mit sich – oft drohen doppelte Energiekosten durch überschnittene Verträge. Erfahren Sie, wie Sie Strom und Gas rechtzeitig ummelden und bares Geld sparen.
Ein Umzug markiert für die meisten Menschen einen aufregenden Neuanfang, bringt jedoch auch eine erhebliche Menge an organisatorischem Aufwand mit sich. Zwischen dem Packen von Kisten, der Koordination von Handwerkern und Behördengängen geraten die Energielieferverträge für Strom und Gas allzu oft in den Hintergrund. Dies kann sich im Nachhinein als teures Versäumnis herausstellen. Viele Mieter und Hauseigentümer zahlen über Wochen oder gar Monate hinweg doppelt, weil sie ihre alten Verträge nicht rechtzeitig gekündigt oder umgemeldet haben. Die Folge ist eine vermeidbare finanzielle Doppelbelastung, die das ohnehin strapazierte Umzugsbudget zusätzlich belastet. Um dieses Szenario zu verhindern, ist eine strukturierte Planung das A und O. Wer die Fristen der Energieversorger versteht und strategisch vorgeht, stellt sicher, dass am Tag des Einzugs das Licht brennt und die Heizung läuft, ohne dass für die alte Unterkunft weitergezahlt werden muss.
Der erste Schritt zur Vermeidung von doppelten Energiekosten besteht darin, die bestehenden Verträge für Strom und Gas gründlich zu prüfen. Jeder Energielieferungsvertrag enthält spezifische Regelungen bezüglich der Laufzeit und der Kündigungsfristen. Häufig beträgt die Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit ein bis drei Monate. Wenn Sie rechtzeitig wissen, wann der Umzug stattfindet, sollten Sie diese Fristen mit dem geplanten Auszugsdatum abgleichen. Sollte sich der Vertrag ohnehin dem Ende neigen, bietet der Umzug die perfekte Gelegenheit, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen. Wichtig ist hierbei, dass Sie nicht einfach davon ausgehen, dass ein Umzug automatisch das Ende des Vertrags bedeutet. Ohne aktives Handeln läuft der Vertrag für die alte Abnahmestelle unter Umständen weiter, und Sie haften rechtlich für die dort anfallenden Grundgebühren und Verbräuche, solange kein Nachmieter angemeldet ist.
Viele Verbraucher wissen nicht, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) klare Regeln für den Fall eines Wohnortwechsels vorsieht. Grundsätzlich ist ein Umzug kein automatischer Grund für eine fristlose Kündigung. Ihr aktueller Energieversorger hat das Recht, Sie auch an der neuen Adresse weiter zu beliefern, sofern er dort dieselben Konditionen anbieten kann. Sie müssen dem Versorger daher Ihren Umzug mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen mitteilen. Kann der Anbieter die Lieferung an der neuen Lieferadresse nicht fortführen – sei es, weil er das dortige Netzgebiet nicht abdeckt oder weil sich die Preise erhöhen –, steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall können Sie den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Diese gesetzliche Regelung schützt Sie effektiv vor einer dauerhaften Doppelbelastung, erfordert aber eine zeitnahe Kommunikation.
Ein absolut kritischer, aber oft vernachlässigter Schritt beim Umzug ist die präzise Erfassung der Zählerstände für Strom und Gas. Sowohl in der alten Wohnung als auch im neuen Domizil müssen am Tag der Schlüsselübergabe die Zählerstände penibel dokumentiert werden. Machen Sie am besten hochauflösende Fotos von den Zählern, auf denen die Zählernummer und der aktuelle Stand deutlich zu erkennen sind. Diese Fotos dienen Ihnen als unumstößlicher Nachweis gegenüber den Energieversorgern und den Netzbetreibern. Tragen Sie die Werte idealerweise auch direkt in das Übergabeprotokoll ein, das Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder Nachmieter unterzeichnen. Ohne diese Dokumentation laufen Sie Gefahr, dass Verbräuche geschätzt werden, was in den allermeisten Fällen zu Ihren Ungunsten geschieht und zu überhöhten Abschlussrechnungen führt.
Wenn Sie in Ihre neue Wohnung einziehen, ohne sich im Vorfeld um einen eigenen Strom- oder Gasvertrag gekümmert zu haben, stehen Sie glücklicherweise nicht im Dunkeln. In Deutschland ist die lückenlose Versorgung gesetzlich garantiert, und Sie rutschen automatisch in den lokalen Grundversorgungstarif. Was zunächst praktisch klingt, entpuppt sich jedoch schnell als Kostenfalle, denn die Grundversorgung ist in der Regel der teuerste verfügbare Tarif am Markt. Zwar lässt sich dieser Vertrag mit einer Frist von nur zwei Wochen jederzeit kündigen, doch bis dahin zahlen Sie unnötig hohe Preise. Um dies zu verhindern, sollten Sie bereits einige Wochen vor dem Einzug einen passenden Sondertarif bei einem Wunschanbieter wie Schönberg Energy abschließen. Der neue Anbieter übernimmt dann alle Formalitäten und stellt sicher, dass Sie ab dem ersten Tag in den Genuss fairer und transparenter Konditionen kommen.