Neue Grenzwerte für Holzheizungen und Kamine: Was Sie ab Ende 2024 und 2025 beachten müssen
  • 09.07.2026

Neue Grenzwerte für Holzheizungen und Kamine: Was Sie ab Ende 2024 und 2025 beachten müssen

Mit dem Ablauf wichtiger Übergangsfristen der 1. BImSchV müssen viele ältere Kaminöfen und Holzheizungen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Erfahren Sie, welche Grenzwerte jetzt gelten und was Kaminbesitzer tun müssen.

Die 1. BImSchV und das Ende der Übergangsfristen

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) zielt darauf ab, die Luftbelastung durch Feinstaub und gasförmige Schadstoffe wie Kohlenmonoxid zu reduzieren. Ein Großteil dieser Emissionen im privaten Bereich stammt aus veralteten Kaminöfen und Holzheizungen. Um den Übergang für Haushalte sozialverträglich zu gestalten, wurden gestaffelte Übergangsfristen eingeführt. Die letzte große Stufe betraf Öfen mit einem Typprüfdatum zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Für diese Anlagen lief die Frist zur Nachweisung der Grenzwerteiteinhaltung am 31. Dezember 2024 ab. Ab dem Jahr 2025 rückt somit der ordnungsgemäße und schadstoffarme Betrieb aller bestehenden Kleinfeuerungsanlagen verschärft in den Fokus der Schornsteinfeger.

Welche Grenzwerte gelten aktuell für Kamine und Holzheizungen?

Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die weiter betrieben werden sollen, gelten strenge Grenzwerte. Konkret darf die Emission von Staub den Wert von 0,04 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) Abgas nicht überschreiten. Für Kohlenmonoxid (CO) liegt der Grenzwert bei maximal 1,25 Gramm pro Kubikmeter. Kann für eine Anlage kein Nachweis über die Einhaltung dieser Werte erbracht werden (entweder durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort), darf das Gerät streng genommen nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind unter anderem historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, sowie Herde und Backöfen im privaten Bereich.

Nachrüsten, Ersetzen oder Umsteigen: Das können Sie jetzt tun

Sollte Ihr Kamin die Grenzwerte nicht einhalten, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen. Eine Möglichkeit ist die Nachrüstung mit einem aktiven oder passiven Feinstaubfilter, was je nach Ofenmodell technisch anspruchsvoll und kostspielig sein kann. Alternativ bietet sich der Austausch gegen einen modernen, hocheffizienten Kaminofen an, der die aktuellen Standards problemlos erfüllt. Wer jedoch langfristig auf Nummer sicher gehen und sich von fossilen oder emissionsintensiven Brennstoffen verabschieden möchte, sollte den Umstieg auf ein modernes Heizsystem in Betracht ziehen. Eine elektrische Wärmepumpe etwa nutzt Umweltwärme und läuft in Kombination mit Ökostrom vollständig emissionsfrei vor Ort, wodurch Sie unabhängig von zukünftigen Verschärfungen des Immissionsschutzrechts werden.